Collaborative Practice als außergerichtliche Streitbeilegung

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Im Laufe seiner Karriere als Anwalt und Mediator entdeckte er die außergerichtliche Streitbeilegung Collaborative Practice. Unter Collaborative Practice bzw. Collaborative Law oder Cooperative Praxis versteht man ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem jede Partei ihren Anwalt damit beauftragt, gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung der anstehenden Probleme zu finden. Das Verfahren stammt aus den USA und wird bislang vor allem in familienrechtlichen Verfahren eingesetzt, kann aber auch für alle anderen Streitigkeiten angewandt werden.

Die beteiligten Anwälte verpflichten sich, ihre jeweilige Partei nicht in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten, wenn zuvor keine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Diese Verpflichtung erfolgt vor dem Hintergrund, dass damit der Einigungswille der Parteien besonders unterstrichen wird. Quelle: www.cooperative-praxis.de
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